Hier gibt es zum einen Verbindungen (neudeutsch: links) zu wichtigen Informationen und hilfreichen Unterlagen von waffenrechtlich zuständigen Behörden und zum anderen können Sie hier einige Informationen und Dokumente unseres Vereins direkt auf einen elektronischen Freund Ihrer Wahl laden.
Informationen über Mitgliedsbeiträge und Standgebühren finden Sie unter dem Unterpunkt "Was kostet es?" auf der Seite "Unser Angebot an Sie".
Aufnahmeantrag
Kurze Anleitung:
1) Laden Sie den Aufnahmeantrag, den Datenverarbeitungshinweis, das Lastschriftmandat und die Einverständniserklärung für die Abbuchung von Sonderbeiträgen auf Ihre private Datenverarbeitung
2) Füllen Sie die Formulare soweit es geht am elektronischen Rechenknecht aus.
3) Je ein Exemplar dieser Dateien ausdrucken, gegebenenfalls weitere handschriftliche Angaben machen und die Dokumente unterschreiben.
4) Bringen Sie die ausgefüllten Formulare UND einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit zum Vereinsheim
Bitte beachten Sie, dass der Vorstand des SSV Gimbsheim gegebenenfalls noch die Vorlage eines Führungszeugnises des Bundesamtes für Justiz zur Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrags verlangen kann.
Aufnahmeantrag BDS-Gruppe SSV Gimbsheim
Für die Mitglieder des SSV Gimbsheim besteht die Möglichkeit zusätzlich Mitglied in der BDS-Gruppe des SSV Gimbsheim zu werden. Damit wird man automatisch Mitglied im LV5-BDS (siehe auch weiter unten: "Informationen LV5 des BDS"). Die Mitgliedschaft in der BDS-Gruppe SSV Gimbsheim kostet aktuell € 50.- jährlich (Vergünstigung bei Zweitmitgliedschaft innerhalb LV5-BDS ist möglich).
Kurzanleitung:
1) Beide untenstehende Formulare auf einen Rechenknecht Ihrer Wahl laden.
2) Formulare ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zwei passable Portraits beifügen.
3) Alles zusammen bei uns abgeben.
ACHTUNG: Wir weisen nochmals darauf hin, dass dieser Weg zum BDS-Mitglied ausschließlich den Mitgliedern des SSV Gimbsheim vorbehalten ist! Also: Zuerst Mitglied beim SSV Gimbsheim werden!
Die Satzung des SSV Gimbsheim e.V.
Sonstige nützliche Formulare
Der Pfälzische Sportschützenbund e.V. (PSSB) ist unsere sportliche Heimat. Dieser Verband mit etwa 20.000 Mitgliedern ist wiederum Mitglied im Deutschen Sportschützenbund (DSB), der mit etwa 1,4 Mio. Mitgliedern der deutlich größte Schützenverband in Deutschland ist.
Die Webseite des PSSB bietet eine große Menge an Informationen rund um das sportliche Schießen.
Wenn Sie zum ersten Mal eine erwerbscheinpflichtige Waffe beantragen möchten, so finden Sie hier die gewünschten Informationen und Formulare ("Waffenbefürwortung").
ACHTUNG: Im Members only gibt es ein am PC ausfüllbares Formular zur Beantragung der Bedürfnisbescheinigung beim PSSB, in dem die Angaben zu unserem Verein schon vorausgefüllt sind.
Der PSSB bietet zusätzliche Sportdisziplinen, die in der sogenannten "Liste B" geführt werden, an. Die jeweils aktuelle Liste B des PSSB kann man hier auf die heimische Datenkrake transportieren.
Der Landesverband 5 (Rheinland-Pfalz) im Bund Deutscher Sportschützen e.V. (LV5-BDS) ist unsere zweite sportliche Heimat. Dieser Landesverband ist wiederum Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.V. (BDS), der mit etwa 100.000 Mitgliedern der zweitgrößte Schützenverband in Deutschland ist.
Die Internetseite des LV5-BDS bietet eine große Menge an Informationen rund um das sportliche Schießen.
Wenn Sie eine erwerbscheinpflichtige Waffe über den LV5-BDS beantragen möchten, so finden Sie hier die gewünschten Informationen und Formulare ("Waffenbefürwortung").
Jeder Sportverband hat Regeln, nach denen seine Sportdisziplinen durchgeführt werden müssen. Das ist bei Schießsportverbänden nicht anders und hat dort den Namen "Sportordnung". Die aktuellen Sportordnungen der Verbände kann man entweder auf den jeweiligen Webseiten (z.B. DSB, BDS, BDMP, FSD, DSU) oder auf der Webseite des für die Genehmigung der Sportordnungen aus waffenrechtlicher Sicht zuständigen Bundesverwaltungsamtes herunterladen. Falls der Link nicht mehr funktioniert (LINKS werden nicht jeden Tag überprüft...) auf der Internetseite des BVA nach "waffenrechtlichen Erlaubnissen" suchen.
Zur "Liste B" des PSSB, siehe obige "Informationen PSSB".
Eine Ausnahme bildet die Schwarzpulverinitiative. Die "Schießkunstbuch" genannte Sportordnung gibt es leider nur auf deren IntRAnetseite (kein Zugang für Außenstehende).
EINE der Voraussetzungen zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist der Nachweis der Waffensachkunde. Den dazu notwendigen Lehrgang mit Prüfung bieten wir zwar in unserem Verein nicht an, aber derartige Lehrgänge finden in der Regel in der Umgebung bei befreundeten Vereinen statt. Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes findet man den offiziellen Fragenkatalog, der für die Waffensachkundeprüfungen bindend ist. Es werden nicht alle Fragen in der Prüfung gefragt, aber es kann jede einzelne Frage gefragt werden... Falls der Link nicht mehr funktioniert (LINKS werden nicht jeden Tag überprüft...) auf der Internetseite des BVA nach "waffenrechtlichen Erlaubnissen" suchen.
Im Landkreis Alzey-Worms ist die Abteilung für Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Alzey-Worms die waffen- und sprengstoffrechtlich zuständige Behörde.
Wichtige Unterlagen in Waffenangelegenheiten können Sie hier herunterladen.
Wichtige Unterlagen bezüglich des Sprengstoffrechtes können Sie hier herunterladen.