Hier gibt es zum einen Verbindungen (neudeutsch: links) zu wichtigen Informationen und hilfreichen Unterlagen von waffenrechtlich zuständigen Behörden und zum anderen können Sie hier einige Informationen und Dokumente unseres Vereins direkt auf einen elektronischen Freund Ihrer Wahl laden.
Informationen über Mitgliedsbeiträge und Standgebühren finden Sie unter dem Unterpunkt "Was kostet es?" auf der Seite "Unser Angebot an Sie".
Aufnahmeantrag
Kurze Anleitung:
1) Laden Sie den Aufnahmeantrag, den Datenverarbeitungshinweis, das Lastschriftmandat und die Einverständniserklärung für die Abbuchung von Sonderbeiträgen auf Ihre private Datenverarbeitung
2) Drucken Sie je ein Exemplar dieser Dateien aus
3) Füllen Sie die Formulare aus
4) Bringen Sie die ausgefüllten Formulare UND einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit zum Vereinsheim
Der Pfälzische Sportschützenbund e.V. (PSSB) ist unsere sportliche Heimat. Dieser Verband mit etwa 20.000 Mitgliedern ist wiederum Mitglied im Deutschen Sportschützenbund (DSB), der mit etwa 1,3 Mio. Mitgliedern der deutlich größte Schützenverband in Deutschland ist.
Die Webseite des PSSB bietet eine große Menge an Informationen rund um das sportliche Schießen.
Wenn Sie zum ersten Mal eine erwerbscheinpflichtige Waffe beantragen möchten, so finden Sie hier die gewünschten Informationen und Formulare ("Waffenbefürwortung").
ACHTUNG: Im Members only gibt es ein am PC ausfüllbares Formular zur Beantragung der Bedürfnisbescheinigung beim PSSB, in dem die Angaben zu unserem Verein schon vorausgefüllt sind.
Der PSSB bietet zusätzliche Sportdisziplinen, die in der sogenannten "Liste B" geführt werden, an. Die jeweils aktuelle Liste B des PSSB kann man hier auf die heimische Datenkrake transportieren.
Jeder Sportverband hat Regeln, nach denen seine Sportdisziplinen durchgeführt werden müssen. Das ist bei Schießsportverbänden nicht anders und hat dort den Namen "Sportordnung". Die aktuellen Sportordnungen der Verbände kann man entweder auf den jeweiligen Webseiten (z.B. DSB, BDS, BDMP, FSD, DSU) oder auf der Webseite des für die Genehmigung der Sportordnungen aus waffenrechtlicher Sicht zuständigen Bundesverwaltungsamtes herunterladen. Falls der Link nicht mehr funktioniert (LINKS werden nicht jeden Tag überprüft...) auf der Internetseite des BVA nach "waffenrechtlichen Erlaubnissen" suchen.
Zur "Liste B" des PSSB, siehe obige "Informationen PSSB".
Eine Ausnahme bildet die Schwarzpulverinitiative. Die "Schießkunstbuch" genannte Sportordnung gibt es nur auf deren Internetseite.
Im Landkreis Alzey-Worms ist die Abteilung für Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Alzey-Worms die waffen- und sprengstoffrechtlich zuständige Behörde.
Wichtige Unterlagen in Waffenangelegenheiten können Sie hier herunterladen.
Wichtige Unterlagen bezüglich des Sprengstoffrechtes können Sie hier herunterladen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist speziell für Sportschützen eine sinnvolle Absicherung - der übersichtlichen Rechtslage sei Dank! Die Gothaer Generalagentur Axel Franck hat zusamen mit Fachleuten des Deutschen Sportschützenbundes eine speziell für die Bedürfnisse der Sportschützen zugeschnittene und dennoch preisgünstige (zur Zeit € 10.- je Jahr und DSB-Sportschütze) Rechtsschutzversicherung für Schützen auf den Weg gebracht. Bitte beachten Sie die genauen Anleitungen und Informationen auf der Internetseite der Generalagentur Axel Franck. Diese Versicherung ist nur dort erhältlich.